1. Grundsätzliches
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil der Offerten und Auftragsbestätigungen und somit der zwischen dem Kunden (nachfolgend:
Besteller) und der Malerei Bärtschi AG (nachfolgend: Unternehmer) abgeschlossenen Verträge dar. Soweit im nachfolgenden nichts abweichendes vereinbart wird, gelten die Bestimmungen des
Schweizerischen Obligationenrechts.
2. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen dem Besteller und Unternehmer. Die Bestimmungen haben ausschliessliche
Geltung. Abweichende Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
3. Vertragsschluss und Leistungserbringung
Eine verbindliche Annahme des Vertragsschlusses vonseiten des Unternehmers liegt erst mit der Auftragsbestätigung vor. Offerten stellen damit ausdrücklich Anträge
ohne Verbindlichkeit dar. Ab Auftragsbestätigung sind die offerierten Preise für eine Ausführung der Arbeiten innert drei Monaten verbindlich. Sollte die offerierten Arbeiten innert drei Monaten
nach Auftragsbestätigung trotz gehörigem Angebot vonseiten des Unternehmers nicht ausgeführt werden können, so hat der Unternehmer das Recht, im Fall von Materialkosten- und Lohnänderungen, die
Arbeiten zu entsprechend geänderten Preisen anzubieten. Wird das geänderte Angebot vom Besteller nicht akzeptiert, so gilt der Auftrag als widerrufen. Für allfällige bereits erbrachte Leistungen
des Unternehmers besteht ein Vergütungsanspruch nach Art. 377 OR.
Der Zeitpunkt und die Dauer der Ausführung werden in gegenseitiger Absprache festgelegt. Entstehen durch Umstände, welche der Besteller zu verantworten hat,
Mehrkosten, so sind diese vom Besteller zu tragen.
4. Zusatzaufträge
Wird vonseiten des Bestellers eine in der Offerte nicht vorgesehene Leistung verlangt, hat der Unternehmer Anspruch auf gesonderte Vergütung nach Absprache. Fehlt
eine Absprache über die Höhe der Mehrkosten, so ist eine branchenübliche Vergütung für die entsprechenden Zusatzleistungen geschuldet. Der Unternehmer weist den Besteller vor der Ausführung der
entsprechenden Zusatzaufträge auf die jeweiligen Mehrkosten hin.
5. Zahlungskonditionen
Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn sie auf dem Konto des Unternehmers gutgeschrieben wurden. Die Rechnungen des Unternehmers sind, soweit nichts Abweichendes
schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% p.a.
belastet. Beanstandungen durch den Besteller haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnungen des Unternehmers. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist
ausgeschlossen.
6. Verzug in der Werkausführung
Ist der Unternehmer aus Gründen, welche kein Verschulden seinerseits begründen (beispielsweise ungünstige Witterungs- und Trocknungsbedingungen, Lieferverzug von
Material, unvorhergesehener Ausfall von Mitarbeitern), mit der Werksausführung in Verzug, so kann der Besteller aus der verspäteten Ablieferung des Werkes keine Ansprüche geltend machen. Der
Rücktritt vom Vertrag ist bei unverschuldetem Verzug ausgeschlossen.
7. Gewährleistung/Haftung
Der Unternehmer garantiert die Ausführung der offerierten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Alle vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind umgehend
nach der Fertigstellung und Ablieferung vom Besteller im Beisein des Unternehmers zu kontrollieren.
8. Beanstandungen
Allfällige Mängel sind innert 5 Tagen seit der Ablieferung des Werkes beim Unternehmer schriftlich zu rügen. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefrist gilt das Werk als
mängelfrei genehmigt.
Eine Mängelrüge befreit den Besteller nicht von der Verpflichtung der fristgerechten Zahlung. Begründete Mängelrügen berechtigen den Unternehmer zur Nachbesserung
innert angemessener Frist. Die Wandelung, Minderung und der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Garantie
Für verdeckte Mängel besteht eine Garantiefrist (Verjährungsfrist) von 2 Jahren, sofern eine Garantieleistung schriftlich vereinbart wurde.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung ist Burgdorf. Für Klagen (inklusive Betreibungen und damit
zusammenhängender Verfahren) des Unternehmers gegen den Besteller ist die Zuständigkeit am Sitz resp. Wohnsitz des Bestellers vorbehalten. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches
Recht.
Gültig ab 1. Januar 2017